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Rollrasen bestellen AGB UFA-Rollrasen
- Für Lieferverzögerungen aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse, Verkehrsstaus u.a. wird keine Haftung übernommen.
- Mängel sind sofort innert 24 h zu beanstanden. Ein geringer Besatz an Fremdgräser und Beikräuter stellt keinen Mangel dar.
- Rollrasen ist ein Naturprodukt und gewissen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Die Gräserzusammensetzung unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. Diese sind von uns weder beeinflussbar, noch kontrollierbar.
- Der Rollrasen muss während dem Verlegen sofort gewässert werden. Für Schäden bei unzureichender Bewässerung wird keine Haftung übernommen.
- Für Schäden bei nicht fachgerechten Verlegungsarbeiten oder bei unsachgemässer Anwendung von Pflanzenschutz- sowie Düngemitteln wird keine Haftung übernommen.
- Für die Entwicklung des Rollrasens kann keine Gewährleistung übernommen werden. Das Auftreten jeglicher Arten von Pilzen und Krankheiten im gelieferten Rollrasen stellt keinen Mangel dar. Diese sind von äusseren Einflüssen abhängig und damit von uns weder beeinflussbar, noch kontrollierbar.
- Schadenersatz für berechtigte Ansprüche des Produktes leisten wir grundsätzlich nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages, welcher für den betroffenen Posten erhoben worden ist. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
- Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass bei der Verlegung des Rollrasens ein Schwund von 5-7% eintritt.
- Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufsrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
- Im Übrigen gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von fenaco, PROFIGRÜN.